Rechtsprechung
   BFH, 18.08.1997 - IX R 62/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,13496
BFH, 18.08.1997 - IX R 62/95 (https://dejure.org/1997,13496)
BFH, Entscheidung vom 18.08.1997 - IX R 62/95 (https://dejure.org/1997,13496)
BFH, Entscheidung vom 18. August 1997 - IX R 62/95 (https://dejure.org/1997,13496)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,13496) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 29.11.1985 - VI R 13/82

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Nichtbeachtung eines Schriftsatzes - Erweiterung

    Auszug aus BFH, 18.08.1997 - IX R 62/95
    Soweit die Kläger schließlich geltend machen, das FG habe ihr Vorbringen bei seiner Entscheidung --teilweise-- nicht in Erwägung gezogen, fällt die darin zum Ausdruck kommende Rüge der Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht unter die in § 116 Abs. 1 FGO abschließend aufgezählten Verfahrensmängel (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 29. November 1985 VI R 13/82, BFHE 145, 125, BStBl II 1986, 187 [BFH 29.11.1985 - VI R 13/82]).
  • BFH, 26.07.1994 - VII R 87/93

    Revision wegen befangenem Richter - Zulässigkeit der Erstellung des Urteilstenors

    Auszug aus BFH, 18.08.1997 - IX R 62/95
    Ein Mangel des finanzgerichtlichen Verfahrens i.S. des § 116 FGO, der eine zulassungsfreie Revision rechtfertigen würde, ist nicht schlüssig gerügt (zu den Anforderungen insoweit vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 116 Anm. 3, mit Rechtsprechungsnachweisen): Soweit die Kläger rügen, das erkennende Gericht sei nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen (§ 116 Abs. 1 Nr. 1 FGO), fehlt es sowohl in bezug auf die Zuständigkeit des entscheidenden Senats des FG wie auch hinsichtlich der Mitwirkung der beteiligten ehrenamtlichen Richter an hinreichend konkreten Angaben; die Kläger haben es insoweit unterlassen, ihre Rügen unter Berücksichtigung der --hierzu vom erkennenden Senat eingeholten-- Stellungnahme des Vorsitzenden des entscheidenden Senats des FG vom 2. August 1996 in der gebotenen Weise (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 26. Juli 1994 VII R 87/93, BFH/NV 1995, 406) zu konkretisieren.
  • BFH, 14.12.1994 - IV R 28/94

    Mangelnde Substantiierung der Urteilsgründe

    Auszug aus BFH, 18.08.1997 - IX R 62/95
    Auch die Rüge, die angefochtene Entscheidung sei nicht mit Gründen versehen (§ 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO), ist nicht schlüssig, da ein solcher Verfahrensmangel nicht (bereits) dann vorliegt, wenn das FG nicht jedes Vorbringen der Beteiligten im einzelnen erörtert hat (vgl. BFH-Beschluß vom 14. Dezember 1994 IV R 28/94, BFH/NV 1995, 797).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht